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Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Kündigung der GKV, Abkürzung für gesetzliche Krankenversicherung, kann mehrere Gründe haben, und diese sind nicht immer die Entscheidung für die private Krankenversicherung.

Dem Gesundheitsstrukturgesetz nach ist ein Wechsel von einer gesetzlichen Krankenversicherung zur anderen möglich und auch erlaubt. Die Personen, deren Gehalt die Versicherungspflichtgrenze nicht übersteigt, sollen auch Wahlmöglichkeiten haben. Sie können frei auswählen zur welchen Krankenkasse sie gehören wollen. Vor der Kündigung müssen diese Personen jedoch mindestens 18 Monaten bei einer Krankenversicherer sein, sonst wird ihr Antrag abgewiesen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate, gerechnet wird seit dem Zeitpunkt an, als die Kündigung bei der Krankenkasse abgelegt wird.

Der Versicherungsnehmer einer GKV verfügt auch mit einem Sonderkündigungsrecht. Dieses wird dann in Anspruch genommen, wenn die Beiträge bei der bestimmten Krankenkasse erhöht werden. Bevor die Kündigung aber eingereicht wird sollte man mit den Zusammenhängen und Gründe der Beitragserhöhung im klaren sein.

Der Versicherungsnehmer einer gesetzlichen Krankenversicherung hat auch das Recht die Leistungen einer privaten Krankenversicherung zu beanspruchen. Diese können aber nur dann in vollen längen genießt werden, wenn das Einkommen des Versicherungsnehmers die Versicherungspflichtgrenze überschreitet und man von der Versicherungspflicht befreit wird. HanseMerkur Krankenversicherung Diabetes - Berufsunfähigkeit

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