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Girokonto – ein Muss für jeden

Ein Girokonto braucht heutzutage wirklich jeder Mensch, der aktiv am Zahlungsverkehr teilnimmt. Seit dem Wegfall der Lohntüte braucht vor allem jeder Abreitnehmer ein Girokonto. Kaum ein Arbeitgeber zahlt die Gehälter bar aus. Die Zahlung der meisten Rechnungen erfolgt bargeldlos mit einer Überweisung oder per Lastschrift über das Girokonto.

Ein Girokonto kann so ziemlich bei jeder Bank eröffnet werden und ist nach einem Girokonto Vergleich besonders günstig erreichbar.. Ausgenommen sind Banken mit Sonderfunktionen (zum Beispiel Deutsche Bundesbank oder Kreditanstalt für Wiederaufbau). Die Funktionalität eines Girokontos ist überall gleich. Unterschiedlich ist allerdings das Entgelt für die laufende Kontoführung. Es gibt unterschiedliche Modelle für die Bepreisung der Kontoführung. So gibt es beispielweise Modelle, bei denen die Kontoführung kostenlos erfolgt, wenn der Kunde sein Konto nur online benutzt. Beleghafte Aufträge werden dafür hoch bepreist. Außerdem ist die Anzahl der Buchungsposten oft limitiert. Als Buchungsposten dient entweder eine Gutschrift oder eine Belastung auf dem Girokonto.

Manche Banken verlangen dagegen einen Grundpreis für die Kontoführung und geben eine ausreichende Anzahl der Buchungsposten vor. Bei Überschreitung der Buchungsanzahl wird ein zusätzliches Entgelt erhoben. Fast jede Bank bietet eine kostenlose EC-Karte in Verbindung mit einem Girokonto an. Damit kann bargeldlos unterwegs bezahlt werden. Viele Kreditinstitute bieten auch noch eine Kreditkarte kostenlos an.

Bekannt sind auch Modelle, bei denen die Höhe des regelmäßigen Geldeingangs auf dem Girokonto vorgegeben ist, damit das Girokonto kostenlos geführt werden kann.

Girokonten können für die Einräumung eines Dispositionskredites in Anspruch genommen werden. Die Höhe des Dispositionskredits ist meistens vom Gehalt abhängig. So kann im Regelfall das Dreifache des Netto-Gehaltes als Dispositionskredit bei einer Bank eingeräumt werden (falls anderweitig keine weiteren Dispositionskredite bestehen).

Die Eröffnung von Girokonten wird meistens der SCHUFA gemeldet, ebenso die Erteilung einer Kreditkarte. Negative Auffälligkeiten in der Kontoführung, wie häufige Überziehungen, die nicht zurückgeführt werden, können zur Kündigung des Kontoführungsvertrages seitens der Bank führen.

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