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Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, die nahezu jedem offen steht, ist eine Vollversicherung in einer privaten Krankenkasse an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Vollversicherung bedeutet in diesem Zusammenhang eine Krankenversicherung, die die Kosten für die Wiederherstellung, Erhaltung oder Verbesserung des Gesundheitszustandes absichert und eine Krankenversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse vollständig ersetzt. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehört, dass für den Versicherungsnehmer keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse besteht und er somit freiwilliges Mitglied in einer GKV wäre.

Dies ist dann der Fall, wenn der Versicherte sein Einkommen aus einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit erzielt oder als beispielsweise Beamter, Richter, Abgeordneter oder Soldat Anspruch auf Beihilfe hat. Zudem können abhängig angestellte Arbeitnehmer eine private Krankenversicherung abschließen, wenn das Einkommen in mindestens drei Jahren hintereinander oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze lag, wobei das Jahreseinkommen auch Sonderzahlungen in Form von regelmäßigen Prämien, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld berücksichtigt.

Die Höhe des Einkommens entscheidet jedoch nur für Arbeitnehmer darüber, ob die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenkasse möglich ist, auf die Höhe der Versicherungsprämie nimmt das Einkommen keinen Einfluss. Die Höhe der Beiträge für die private Krankenversicherung ergibt sich anhand von Faktoren wie gewünschter Leistungsumfang, Geschlecht, Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss sowie dem daraus resultierenden Kostenrisiko für die Versicherung.
Vor der Aufnahme in die private Krankenversicherung wird im Regelfall eine Gesundheitsprüfung durchgeführt, in deren Rahmen der aktuelle Gesundheitszustand sowie die

Krankengeschichte ermittelt wird. Liegen beim Versicherungsnehmer bestimmte Vorerkrankungen vor, die nicht ausgeheilt sind oder jederzeit erneut auftreten könnten, kann die private Krankenversicherung das erhöhte Risiko durch Risikozuschläge ausgleichen oder die Absicherung einzelner Leistungen, die mit den Vorerkrankungen im Zusammenhang stehen, ausschließen. Grundsätzlich hat die private Krankenversicherung jedoch auch die Möglichkeit, einen Antrag vollständig abzulehnen, wenn das erwartete Kostenrisiko als zu hoch bewertet wird, was anders ausgedrückt bedeutet, dass auch eine positiv verlaufene Gesundheitsprüfung zu den Aufnahmevoraussetzungen für die private Krankenversicherung gehört.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist allerdings zu wissen, dass die einzelnen Versicherer unterschiedliche Maßstäbe bei der Risikobeurteilung anlegen. Insofern kann es durchaus möglich sein, dass eine private Krankenversicherung einen Antrag ablehnt, während eine andere Versicherung lediglich einen geringen Risikozuschlag erhebt. Dennoch ist es von großer Wichtigkeit, die Gesundheitsfragen vollständig und vor allem wahrheitsgemäß zu beantworten, da nur auf diese Weise sichergestellt ist, dass der Versicherungsschutz im Bedarfsfall tatsächlich gegeben ist

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