Nachdem der Gesetzgeber das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen nahezu vollständig bestimmt und immer mehr Leistungen gekürzt oder gar gestrichen werden, greifen immer mehr gesetzlich Krankenversicherte auf eine private Krankenzusatzversicherung zurück. Insbesondere dann, wenn ein vollständiger Wechsel in eine private Krankenversicherung nicht möglich ist, bietet eine private Zusatzkrankenversicherung die Möglichkeit, den gesetzlichen Versicherungsschutz um die gewünschten Leistungen im Hinblick auf Vorsorge und Behandlung zu erweitern und auf diese Weise von den Vorteilen als Privatpatient zu profitieren. Vollwertiges Mitglied einer privaten Krankenkasse kann werden, wer selbstständig, freiberuflich oder verbeamtet ist oder ein Einkommen erzielt, das in mindest drei aufeinanderfolgenden Jahren über der Jahresarbeitsentgeltgrenze lag.
Zu den großen Vorteilen der privaten Krankenversicherung gehört, dass sie ein hohes Maß an Flexibilität bietet, denn der Versicherungsnehmer kann seinen Versicherungsschutz weitestgehend selbst zusammenstellen und dabei aus einem sehr umfangreichen Leistungskatalog wählen. Damit stellt sich dann aber die Frage, welche Leistungen abgesichert werden sollten. Eine grundlegende Versorgung ist bei einer privaten Krankenversicherung immer im Grundtarif enthalten. Je nach persönlichen Bedürfnissen können dann zusätzliche Leistungen versichert werden, beispielsweise die vollständige Kostenübernahme bei Zahnersatz oder bei homöopathischen Behandlungen.
Auf die Bausteine, die nicht als notwendig betrachtet werden, kann der Versicherungsnehmer verzichten und muss folglich auch nicht dafür bezahlen. Wer beispielsweise keinen besonderen Wert darauf legt, bei einem Krankenhausaufenthalt in einem Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht und ausschließlich durch leitendes Personal behandelt zu werden, kann diese Bausteine aus seinem Versicherungsumfang ausklammern. Um die Beitragshöhe trotz großzügig gewählter Absicherung zu senken, ist es bei der privaten Krankenversicherung zudem möglich, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. In diesem Fall trägt der Versicherungsnehmer die Kosten für bestimmte Leistungen oder pauschal für alle verursachten Kosten bis zu der vereinbarten Höhe selbst.
Nutzt ein Versicherungsnehmer die abgesicherten Leistungen während eines bestimmten Zeitraumes nicht, erstatten viele private Krankenversicherer außerdem die einbezahlten Beiträge anteilig wieder zurück. Neben dem gewählten Leistungsumfang spielen Faktoren wie das Alter, das Geschlecht, der Gesundheitszustand und andere Risikofaktoren des Versicherungsnehmers eine Rolle bei der Beitragsermittlung, denn je höher das Kostenrisiko für die private Krankenversicherung ist, desto höher ist auch der Versicherungsbeitrag. Da die Risikobewertung allerdings recht unterschiedlich ausfallen kann und auch die einzelnen Tarif- und Leistungspakete deutliche Unterschiede aufweisen können, ist ein Versicherungsvergleich vor dem Abschluss einer privaten Voll- oder Zusatzkrankenversicherung sehr sinnvoll. Denn letztlich ermöglicht nur ein unabhängiger Vergleich, einen Tarif zu ermitteln, der optimal zu den eigenen Vorstellungen passt und dabei ein ausgewogenes und stabiles Preis-Leistungsverhältnis bietet. |