Versicherungsmakler stehen nicht selten vor einem Problem: Zwar kennen sie alle Feinheiten des Versicherungsmarkts und wissen genau, wie sie für ihre Kunden bei den Gesellschaften günstigere Preise aushandeln können. Doch beim eigenen Internet-Auftritt, muss sich so mancher geschlagen geben. Internet-User erwarten zusätzlichen Service: Online-Formulare, Tarifrechner, Maklervideo, kostenlose Informationen zu allen Versicherungen sowie zu Themen wie Finanzierung und Kapitalanlagen. Dazu erfordert die Erstellung und Pflege einer Maklerhomepage nicht nur viel technisches Know-how, sondern auch ein fundiertes medienrechtliches Wissen. Schließlich muss sich der Webmaster mit juristischen Hinweisen schützen, denn er haftet auch für den Inhalt seiner Seite.
Gerade unabhängige Versicherungsmakler müssen selbst aktiv werden; sie haben keine Versicherungsgesellschaft, die den Online-Auftritt pflegt und Leistungen anbietet. Doch die Arbeit lohnt sich: Die Maklerhomepage kann im Maklergewerbe zum beruflichen Erfolg beitragen. Der Grund dafür ist einfach: Fast jeder nutzt mittlerweile das Internet. Wer eine Information benötigt, macht sich selbst auf die Suche, gibt entsprechende Suchbegriffe bei Google ein und erhält sofort eine Vielzahl Links zu einschlägigen Seiten. Wer eine Maklerhomepage hat, die Google auflistet, sobald der Interessierte „private Rentenversicherung vergleich“ in die Suchmaschine eingibt, hat einen klaren Wettbewerbsvorteil: Die Suchenden nehmen das Leistungsangebot der Homepage für Versicherungsmakler dankend an, soweit es attraktiv ist. Bis die Webseite jedoch steht, gibt es viel zu tun.
Der Webmaster muss nicht nur einen Internetprovider finden und sich eine griffige und aussagekräftige URL-Adresse sichern. Er muss auch die Seite mit Inhalt (content) füllen, und zwar mit Texten, Grafiken und Videos zum Thema. Der lieblose Ausdruck „content“ für die Texte darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass sie qualitativ hochwertig sein sollten. Schließlich machen sich Besucher mit ihnen ein Bild über die Leistungen des Versicherungsmaklers. Der Kunde möchte sich auf einer Maklerhomepage schnell über die angebotenen Produkte informieren: Er möchte wissen, wie die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen funktionieren, wie ein Kassenwechsel funktioniert, und worauf er achten muss. Um die Informationen möglichst anregend rüber zu bringen, kann auch ein Maklervideo erstellt werden, in dem anhand von Beispielen dem Kunden, ein guter Eindruck vermittelt werden kann. In den vergangenen zwei Jahrzehnten steigt zudem das Interesse für die private Altersvorsorge, deshalb sollten auch Grundinformationen zu sämtlichen Renten nicht fehlen, ob Riester, Rürup, betriebliche Altersvorsorgen, private Rentenversicherungen oder Lebensversicherungen. Auch kostenlose Tarifrechner gehören mittlerweile zum Online-Service dazu. Außerdem nutzen immer mehr Kunden Anlageformen, wie zum Beispiel Wertpapiere und Fonds und wollen sich über Themen wie Finanzierung und Immobilienerwerb informieren. Auch unmittelbare Service-Leistungen wissen Verbraucher zu schätzen, zum Beispiel wenn sie einen Hausratversicherungsschaden online melden können oder sich vorformulierte Kündigungsschreiben herunterladen können.
Für den gesamten Inhalt der Homepage für Versicherungsmakler gilt: Der Seitenbetreiber haftet für die Richtigkeit. Deshalb sollte er sich mit Rechtshinweisen absichern und stets dafür sorgen, dass er alle Informationen auf dem neuesten Stand hält. Eine Datenschutzerklärung ist ein Muss bei Tarifrechnern, da der Kunde persönliche Daten preisgibt. Der Makler darf diese Angaben nicht ohne Einverständnis der Verbraucher nicht nutzen; dazu ist er verpflichtet, die Besucher über den Gebrauch der Informationen aufzuklären. Hierbei muss er die gesetzlichen Grundlagen einhalten, die das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vorgibt. Außerdem gibt das Gesetz über den Datenschutz bei Telediensten (TDDSG) den rechtlichen Rahmen vor, als auch die Telekommunikations-Datenschutzverordnung (TDSV) das Informations- und Kommunikationsgesetz (IuKDG).
Fehlt eine Datenschutzerklärung oder ist sie unzureichend ausformuliert, kann das für teure juristische Konsequenzen haben. – Hier sollte Versicherungsmakler auf Nummer sicher gehen und die Dienste eines Juristen in Anspruch nehmen. Webmaster können übrigens auch den gesamten Inhalt der Versicherungsmakler Homepage von einem Informationsdienstleister beziehen. Das hat einen entscheidenden Vorteil: Der Lieferant haftet für die Richtigkeit der Angaben.
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