Der Entschluss zum Abschluss einer privaten Pflegeversicherung ist der richtige Schritt, um sich für den Fall der Pflegebedürftigkeit abzusichern. Die gesetzliche Pflegeversicherung reicht oft bei weitem nicht aus, um die anfallenden Kosten für die Unterkunft im Pflegeheim zu decken. Die dadurch entstehende Finanzierungslücke muss aus eigener Kraft geschlossen werden. Für diesen fall steht eine private Pflegeversicherung, die an dieser Stelle einspringt.
Dir Frage ist jedoch, welche Versicherung den individuellen Ansprüchen gerecht wird und worauf man beim Abschluss achten soll?
Grundsätzlich bestehen im Krankenversicherungs-Bereich zwei Varianten der Vertragsgestaltung.
Die erste ist der Abschluss einer Pflegetagegeld-Versicherung. Aus dieser erhält der Kunde eine vereinbarte Summe, die man nach eigenem Ermessen verwenden kann.
Die zweite Variante stellt die Pflegekosten-Versicherung dar. Bei den Verträgen, die nur die reinen Pflegekosten ausgleichen, bestehen zwei Schwierigkeiten: Die Kosten müssen nachgewiesen werden und es werden in diesem Fall nur die reinen Pflegekosten mitversichert. Die Begleitung bei einem Spaziergang oder eine Putzhilfe können hier kostenmäßig nicht unterstützt werden.
Eine Pflegeversicherung sollte im Ernstfall bei jeder Not zahlen, sowohl bei häuslicher, als auch bei stationärer Pflege. Damit ist gewährleistet, dass der Pflegebedürftige auch zu Hause ausreichende Pflege erhält. Dies sollte vor allem in jeder Pflegestufe möglich sein. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass keine Beschränkungen hinsichtlich des Pflegepersonals bestehen, das bei häuslicher Pflege im Einsatz ist. Dies bedeutet, dass im Vertrag vereinbart werden sollte, dass auch Laienpflege erlaubt ist. Damit ist die Möglichkeit gegeben, sich gegebenenfalls von Familienangehörigen pflegen zu lassen.
Im Hinblick auf die ständig steigenden Kosten im Gesundheitswesen ist eine dynamische Beitragsanpassung beim Versicherungsvertrag empfehlenswert. Dies bedeutet, dass die Versicherungsleistung nach oben angepasst werden kann. Dies sollte allerdings ohne Altersbeschränkung und ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich sein. Bei Abschluss des Vertrages ist ebenfalls darauf zu achten, dass keine Wartezeit vereinbart wird. |