Die private Krankenkasse hat insbesondere im Hinblick auf das angebotene Leistungsspektrum deutliche Vorteile gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse. Allerdings kann auch die private Krankenversicherung Nachteile haben. So ist eine private Krankenversicherung nur dann möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wozu gehört, dass keine Versicherungspflicht besteht.
Der Krankenversicherungsvergleich online bietet einen umfassenden Bericht um die beste private Krankenversicherung aussuchen zu können. Somit können sich nur diejenigen privat krankenversichern, die selbstständig oder freiberuflich tätig sind, als beispielsweise Beamte Anspruch auf Beihilfe haben oder als Arbeitnehmer ein entsprechendes Einkommen erzielen. Daneben werden die Beiträge zwar unabhängig vom Einkommen, jedoch anhand von Kriterien wie dem Alter und Geschlecht, dem Gesundheitszustand sowie dem gewünschten Leistungsumfang und somit risikogerecht kalkuliert. Je höher die Versicherung das Risiko beurteilt, das die Aufnahme des Versicherungsnehmers darstellt, desto höher ist sein Beitrag. Zudem kann die private Krankenversicherung Anträge vollständig ablehnen, bestimmte Leistungen aus dem Versicherungsschutz ausschließen oder deutliche Risikozuschläge erheben, wenn sie ein erhöhtes Risiko und somit höhere Kosten erwartet.
Ein weiterer Nachteil kann sich für Familien ergeben. In der privaten Krankenversicherung gibt es das Modell der kostenfreien Mitversicherung von Familienangehörigen ohne oder mit nur geringem Einkommen nicht. Das bedeutet, dass auch für Kinder eigene Versicherungsverträge abgeschlossen und separate Beiträge fällig werden. Als privatrechtliches Unternehmen verfügt die private Krankenversicherung über ein gewisses Maß an Freiheit bei der Vertragsgestaltung. Das bedeutet, dass die PKV beispielsweise Wartezeiten oder Leistungsstaffelungen zu Beginn der Versicherung verhängen kann und dem Versicherten dadurch anfänglich nicht der gesamte Leistungsumfang zur Verfügung steht. Darüber hinaus arbeitet die private Krankenversicherung nach dem Kostenerstattungsprinzip. Das bedeutet, dass der Versicherte Vertragspartner seines Arztes oder Zahnarztes ist, die Rechnung auf seinen Namen ausgestellt wird und die PKV den Rechnungsbetrag nach Prüfung rückwirkend erstattet. Somit ist der Versicherte in jedem Fall zahlungspflichtig, auch wenn die Versicherung die Kostenübernahme ablehnen sollte. Zudem muss der Versicherte, beispielsweise beim Erwerb von Medikamenten und Arzneimitteln in der Apotheke, in aller Regel in Vorleistung gehen
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