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Private Krankenversicherung: Knauseriger als die Gesetzlichen

Die Abrechnung bei der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt nach dem Sachleistungsprinzip. Ein Versicherungsnehmer sucht einen Arzt auf, der ihn anhand des festgelegten Regelleistungskataloges behandelt. Anschließend rechnet der Arzt die von ihm erbrachten Leistungen unmittelbar mit der entsprechenden Krankenkasse ab. Die private Krankenversicherung arbeitet im Gegensatz dazu nach dem Kostenerstattungsprinzip. Begibt sich der privat Versicherte zu seinem Arzt, bespricht er mit diesem die erforderliche Behandlung.

Anschließend erstellt der Arzt eine Rechnung anhand der für ihn geltenden Gebührenordnung, wobei die Arztrechnung auf den Namen des Patienten ausgestellt wird, da dieser sein Vertragspartner ist. Der Versicherte leitet die Originalrechnung seinerseits an seine private Krankenversicherung weiter. Hier wird die Rechnung überprüft und der erstattungsfähige Anteil auf das Konto des Versicherungsnehmers überwiesen. Erstattungsfähig bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die private Krankenversicherung grundsätzlich nur Kosten für solche Behandlungen übernimmt, die im Rahmen des Versicherungsvertrages abgesichert sind. Nimmt der Versicherte Leistungen in Anspruch, die nicht abgesichert sind, muss er diese auch selbst finanzieren.

Vor allem bei größeren Eingriffen oder aufwendigen Behandlungen ist jedoch generell ratsam, im Vorfeld abzuklären, ob die private Krankenversicherung diese Kosten übernehmen wird. Das Kostenerstattungsprinzip erscheint zunächst recht umständlich und bedeutet in der Tat, dass der Versicherungsnehmer als Vertragspartner des Arztes immer zur Begleichung der vollständigen Rechnung verpflichtet ist, auch wenn die PKV die Kostenübernahme teilweise oder sogar vollständig ablehnt. Allerdings hat das Kostenerstattungsprinzip auch zwei wichtige Vorteile. Zum einen ermöglicht es dem Versicherungsnehmer eine vollständige Kostenkontrolle und zum anderen führt es zur freien Arzt- und Krankenhauswahl, da der Versicherte der Vertragspartner des Arztes ist und somit keine Vertragsbeziehung zwischen Arzt und Krankenkasse bestehen muss.

Nachdem ein Wechsel in die private Krankenversicherung jedoch nicht für alle möglich ist und auch nicht unbedingt für jeden nur Vorteile mit sich bringt, nutzen mittlerweile viele die Möglichkeit, ihren gesetzlichen Krankenversicherungsschutz durch eine private Krankenzusatzversicherung zu erweitern. Diese basiert prinzipiell auf der gleichen Funktionsweise wie die private Krankenvollversicherung. Der Versicherungsbeitrag ergibt sich aus dem gewählten Leistungspaket sowie dem Risikopotenzial des Versicherungsnehmers anhand von Kriterien wie Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand.

Verfügt ein gesetzlich Versicherter über eine private Zusatzkrankenversicherung, werden die erbrachten Leistungen anhand des Regelkataloges zunächst direkt zwischen Arzt und gesetzlicher Krankenkasse abgerechnet. Die Differenz übernimmt anschließend die private Zusatzversicherung, jeweils in Abhängigkeit zum versicherten Tarif.

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