Das Sterbegeld dient dazu beim Tod eines Versicherungsnehmers einen Teil der Kosten, für die Bestattung durch die Angehörigen, zu übernehmen. Dabei zahlten die gesetzlichen Krankenversicherungen bis zum Jahr 2004 Bestattungskosten in Höhe von bis zu 525,- Euro beim Tod eines Mitgliedes einer gesetzlichen Krankenversicherung und 262,50 Euro beim Tod eines familienversicherten Angehörigen aus. Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenkassen vom 14. November 2003 wurde festgelegt, dass das Sterbegeld zum 1. Januar 2004 aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse gestrichen wurde. Seit dem wird kein Sterbegeld mehr an die Hinterbliebenen eines Verstorbenen ausgezahlt.
Mit dem Gesetz wurde dem Versicherungsnehmer eine eigene Verantwortung für die Vorsorge übertragen. Wenn einmal die Kosten für eine Bestattung betrachtet werden, wird schnell klar, dass eine Absicherung für den Todesfall sinnvoll sein kann. Bestattungskosten können schnell in fünfstellige Bereiche vordringen und liegen nicht selten zwischen 5.000 und 10.000 Euro. Neben den psychischen Belastungen, die beim Tod eines Angehörigen entstehen, kann dies auch noch zu einem finanziellen Problem führen. Schließlich ist jeder darauf bedacht, seinen Angehörigen eine würdevolle Erstattung zu ermöglichen.
Die Versicherungsgesellschaften haben auf diese finanzielle Lücke reagiert und bieten private Sterbegeldversicherungen an. Mit einer Sterbegeldversicherung kann der Versicherungsnehmer seine Angehörigen gegen die finanziellen Folgen seines Todes absichern und dafür sorgen, dass keine zusätzlichen Belastungen entstehen und trotzdem eine würdevolle Bestattung möglich ist. Dazu wird eine Versicherung über eine festgelegte Versicherungssumme festgelegt. Der Versicherungsnehmer muss hierfür monatliche Beiträge an die Versicherung bezahlen. Beim Eintreten des Todesfalls wird die Versicherungssumme dann an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Einige Versicherungen verlangen vor dem Abschluss der Versicherung eine Gesundheitsprüfung, um mögliche Risiken beim Versicherungsnehmer abzuwägen. Für die Versicherer lohnt sich die Sterbegeldversicherung nämlich nur, wenn mit dem Tod des Versicherungsnehmers nicht sehr bald zu rechnen ist. Hier liegt auch das Problem bei Sterbegeldversicherungen. Besonders beim Abschluss einer Versicherung im höheren Alter werden zumeist sehr hohe Beiträge vom Versicherungsnehmer verlangt, so dass am Ende eventuell weniger ausgezahlt wird, als überhaupt vom Versicherungsnehmer eingezahlt wurde, auch wenn auf die Versicherungssumme noch eine Gewinnbeteiligung durch den Versicherer bezahlt wird. Für die Versicherungsverträge werden feste Laufzeiten von meistens 25 Jahren festgelegt. Nach Ende der Laufzeit müssen keine weiteren Beiträge mehr gezahlt werden, der Versicherungsschutz bleibt allerdings bestehen. Ob sich im Einzelfall eine Sterbegeldversicherung lohnt oder nicht, ist ein sehr umstrittenes Thema. Oft wird argumentiert, dass das Geld besser in Fonds oder auf Sparbüchern angelegt werden sollte. Letztendlich muss jeder für sich entscheiden, welchen Weg er gehen möchte. Sicherlich ist es ganz gut für den Fall der Fälle vorzusorgen, so dass die Angehörigen in den Zeiten der Trauer nicht auch noch mit Geldsorgen belastet werden. |