Es gibt einige Punkte, die die Kündigung der gesetzlichen Krankenkasse zugunsten einer privaten Krankenversicherung begründen können. Hierzu gehört das meist deutlich umfassendere Leistungsspektrum der privaten Krankenversicherung, die Tatsache, dass die versicherten Leistungen vertraglich und tariflich garantiert sind oder die Berechnung der Beiträge unabhängig vom Einkommen. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Alter und Geschlecht des Versicherungsnehmers, seinem Gesundheitszustand und dem von ihm gewünschten Leistungspaket, bei Arztbesuchen hat der Versicherte die Möglichkeit, seine Behandlung individuell mit dem Arzt oder Therapeut abzustimmen und ist nicht an einen festgeschriebenen Leistungskatalog gebunden. Allerdings ist eine private Krankenvollversicherung nur für einen bestimmten Personenkreis möglich.
Voraussetzung ist, dass der Versicherte nicht versicherungspflichtig in einer gesetzlichen Krankenkasse ist, oder anders ausgedrückt, freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse wäre. Zudem gilt für Arbeitnehmer, dass deren Einkommen die Versicherungspflichtgrenze drei Jahre hintereinander überstiegen haben muss und voraussichtlich auch im Folgejahr darüber liegen wird. Grundsätzlich gilt für die Kündigung, dass diese schriftlich erfolgen muss. Sie ist zu jedem Zeitpunkt möglich und wird immer zum Ende des übernächsten Monats wirksam. Kündigt der Versicherte beispielsweise im Mai, tritt seine Kündigung Ende Juli in Kraft. Wichtig ist zudem, dass der Beitritt in eine neue Krankenversicherung in der Regel für mindestens 18 Monate verbindlich ist. Erst danach kann ein erneuter Wechsel stattfinden.
Diese Regelegungen gelten jedoch nicht, wenn die Krankenkasse die Beiträge erhöht. In diesem Fall kann der Versicherte innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Beitragsanpassung die außerordentliche Kündigung aussprechen. Für diejenigen, die keine Möglichkeit haben, eine private Krankenvollversicherung abzuschließen oder nicht vollständig in eine private Krankenversicherung wechseln möchten, besteht die Möglichkeit, private Zusatzversicherungen bei einer privaten Krankenkasse abzuschließen. Diese Zusatzversicherungen werden hauptsächlich für die Leistungen angeboten, die aus dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen sind oder nur anteilig übernommen werden. Hierzu gehören beispielsweise Zusatzversicherungen für Zahnersatz, Heil- und Hilfsmittel oder alternative Heilmethoden.
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