Ein wesentlicher Unterschied zwischen der PKV und der GKV liegt darin, dass die GKV grundsätzlich jedem offen steht, die PKV hingegen nur freiwillige Mitglieder kennt und nicht verpflichtet ist, jeden Antrag anzunehmen. Um Mitglied einer privaten Krankenkasse zu werden und eine Krankenvollversicherung abschließen zu können, muss zunächst die Voraussetzung erfüllt sein, dass keine Versicherungspflicht besteht. Daneben kann die Private Krankenversicherung bestimmte Leistungen aus dem Versicherungsvertrag ausschließen, den Antrag vollständig ablehnen oder Risikozuschläge erheben, woraus sich ein weiterer Unterschied ergibt. Während die PKV ihre Beiträge risikogerecht kalkuliert, ergibt sich die Beitragshöhe für die GKV aus dem Einkommen. Die GKV erhebt einen bestimmten Prozentsatz des Einkommens, je nach jeweiligem Beitragssatz, als Beitrag.
Die PKV hingegen ermittelt das Kostenrisiko anhand von Faktoren wie dem Alter, dem Geschlecht und dem Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers sowie dem von ihm gewünschten Leistungsumfang. Je höher das Risikopotenzial des Versicherungsnehmers ist und je höher die Kosten sind, die die Versicherung durch seine Aufnahme erwartet, desto höher ist der Beitrag. Allerdings kann der Versicherte direkten Einfluss auf die Beitragshöhe und den Leistungsumfang nehmen. Die Beitragshöhe kann beispielsweise durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung gesenkt werden, das Leistungspaket kann der Versicherte anhand seiner persönlichen Bedürfnisse gestalten. Daneben arbeitet die PKV nach dem Kostenerstattungsprinzip, die GKV nach dem Sachleistungsprinzip. Die GKV rechnet festgelegte Leistungen mit demjenigen ab, der diese Leistungen erbracht hat. Aus diesem Grund kann der Versicherte auch nur dort behandelt werden, wo ein entsprechender Vertrag mit der GKV besteht. Sucht der Versicherte einen Arzt auf, der kein Vertragsarzt ist oder nimmt er Leistungen in Anspruch, die die Kassenleistungen nicht vorsehen, wie beispielsweise Behandlungen durch einen Heilpraktiker, muss er die Kosten hierfür selbst tragen. Bei schweren Erkrankungen, wie beispielsweise einer Krebs Erkrankung, können mit einer privaten Krankenversicherung bessere und umfangreichere Therapiemöglichkeiten in Anspruch genommen werden.
Die PKV arbeitet nach dem Kostenerstattungsprinzip, was bedeutet, dass sie die tatsächlichen Kosten anhand einer Rechnung oder Belegen rückwirkend an den Versicherten erstattet. Somit hat der Versicherte freie Arzt- und Krankenhauswahl und kann die durchzuführenden Maßnahmen individuell abstimmen, wobei er als Vertragspartner des Arztes grundsätzlich zahlungspflichtig ist, auch wenn die PKV die Kostenübernahme ablehnen sollte. Darüber hinaus handelt es sich bei der privaten Krankenversicherung um eine individuelle Versicherung, was bedeutet, dass jeder Versicherte einen eigenen Versicherungsvertrag abschließt und somit für jeden Versicherte separate Beiträge fällig werden. Im Gegensatz dazu ist es in der GKV möglich, Kinder und Ehepartner im Rahmen der Familienversicherung kostenfrei mitzuversichern. Versicherung gesucht? Mit unserem Tarifvergleich spüren Sie die besten Angebote auf.
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